Sonntag, 11. August 2013
Wem gehört der Mond?
Noch bevor der erste Mensch den Mond betrat, regelte bereits ein Vertrag die Besitzverhältnisse auf dem Erdtrabanten. Den jüngsten bizarren Einfall der Nasa deckt die Vereinbarung allerdings nicht ab.
Bild:Der Mond/Quelle:dpa.
Der Weltraumvertrag von 1967 regelt sogar den Umgang mit Bodenschätzen auf dem Mond.
Der Mond gehört allen und niemandem. Das regelt der Weltraumvertrag von 1967 zwischen den damaligen Supermächten USA und Sowjetunion. Sie machten dies vor allem aus Angst vor einem Wettrüsten im All. Doch es ging auch um die Frage der wirtschaftlichen Nutzung des Erdtrabanten. Und seitdem ist klar: Eigentum kann auf dem Mond nicht erworben werden. Zwar darf jedermann eine Mondstation errichten – der Grund und Boden bleibt aber Allgemeingut.
Das gilt prinzipiell auch für den möglichen Abbau von Bodenschätzen – sie sind „das gemeinsame Erbe der Menschheit“. Einen möglichen Abbau müsste ein internationales Regime regeln. So weit ist es freilich noch nicht.
Stattdessen sorgte die amerikanische Weltraumagentur Nasa im vergangenen Jahr mit einer bizarren Idee für Aufsehen: Die Behörde plante eine Richtlinie, um die Landeplätze der Apollo-Mondmissionen in den Status von nationalen Kulturreservaten zu heben. Es gelte, die Fußabdrücke der Astronauten, die zurückgelassene US-Flagge und das Mondauto zu schützen. Sicher ist: Der Mondvertrag deckt solch einen Rechtsakt nicht.
Es ist doch verückt,die Menschheit ist fast immer auf streit ausgelegt und am krankhaften profit orientiert,und das liegt nun mal an der Natur der Menschen.
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