Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Frau zurückgewiesen, die aus Angst vor dem Weltuntergang ein physikalisches Experiment im Teilchenbeschleuniger LHC bei Genf verbieten lassen wollte.
Die Frau habe über ihr generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen hinaus nicht darlegen können, warum die Vernichtung der Erde drohe, heißt es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
In Genf wollen Wissenschaftler der internationalen Organisation für kernphysikalische Forschung (CERN) Atomteilchen erstmals mit nahezu Lichtgeschwindigkeit aufeinanderprallen lassen und versprechen sich davon Erkenntnisse über noch nicht entdeckte Materiebausteine. Weil dabei auch sogenannte Schwarze Löcher entstehen könnten, die Materie an sich ziehen und verschlingen, befürchtet die Klägerin die Zerstörung der Erde.
Den Experten zufolge könnten bei dem Experiment mit geringer Wahrscheinlichkeit kleine Schwarze Löcher entstehen. Die wären nach überwiegender Meinung allerdings so klein, dass sie im Moment ihrer Entstehung schon wieder zu Energie zerstrahlen, oder zu klein, um Materie ansaugen zu können.